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Def.: Sorgerecht (oder auch elterliche Sorge) bedeutet das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten.
Interessante Informationen
Wenn sich Eltern trennen, wird die Frage aktuell, wer sich weiter um die Kinder kümmert.
Der Kampf um das Sorgerecht für Kinder zieht sich oft über Jahre hin.
Auch wenn Partner sich trennen, bleiben sie als Eltern über die gemeinsamen Kinder verbunden.
Streitpunkt ist dann oft die Frage, wer weiterhin das Sorgerecht für die Kleinen erhält - also beispielsweise über den Wohnort entscheidet oder darüber, in welche Schule das Kind gehen soll.
Nachdem bis zur Sorgerechtsreform 1998 nach einer Ehescheidung meist die Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekam, hat sich in den letzten Jahren einiges geändert:
In etwa 85 Prozent der Fälle üben auch geschiedene Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Anders dagegen bei nicht verheirateten Elternpaaren.
Hier hat der Vater nur dann ein Mitspracherecht bei der Erziehung seines Kindes, wenn sich die Partner einigen, also wenn die Mutter dem zustimmt.
Diese Rechtslage wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Neben dem Sorgerecht wir das Umgangs- und Besuchsrecht erbittert umkämpft.
Jeder Elternteil, aber auch das Kind haben ein Umgangs- und Besuchsrecht.
Gegenstand dieses Umgangs- und Besuchsrechts ist der persönliche Umgang zwischen Elternteil und Kind.
Dieses Recht steht neben den Eltern übrigens auch anderen Personen (etwa den Geschwistern) zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dienlich ist.
Das Gesetz geht davon aus, dass mit Blick auf die Entwicklung des Kindes beide Elternteile regen Kontakt zu ihm haben sollen.
Dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, steht Ihnen in der Regel alle 14 Tage ein Besuchsrecht zu.
Im Alltag wird dieser Grundsatz des regen Kontakts wegen des häufig zerrütteten Verhältnisses der Eltern und dessen Ausstrahlung auf die bestehenden Kontakte oftmals nicht einfach umzusetzen sein.
Deshalb sollten beide Eltern versuchen, sich über das Umgangs- und Besuchsrecht bereits vor der endgültigen Trennung zu einigen.
Hierzu sollte ein Plan aufgestellt werden, den beide Elternteile unterschreiben und der für einen gewissen Zeitraum verbindlich ist.
Oft eskaliert der Streit zwischen den Elternteilen so sehr, daß der Konflikt letztlich durch Anwälte (Anwalt, Fachanwalt) vor Gericht geklärt wird. Leider sehr zum Leidwesen der Kinder!
Im Forum können sich Betroffene und Interessierte über alle relevanten persönlichen und rechtlichen Themen diskutieren Eine Rechtsberatung ist in diesem Zusammenhang aber nicht möglich.
Interessante Diskussionen und Informationen zum Sorgerecht können Sie z.B. hier finden:
forum.sorgerecht.de - Das Diskussionsforum unserer Homepage
bund.de - Wichtige Anträge
bund.de - 'Scheidung und Sorgerecht'
justiz.nrw.de - Elterliche Sorge
Hoffentlich finden auch Sie nützliche Informationen auf sorgerecht.de!